Rechtsfolgen der Beschränkung des Widerspruchs auf die Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
OLG Hamm, Beschluss vom 15.10.2003 - Aktenzeichen 13 W 42/03
DRsp Nr. 2005/3558
Rechtsfolgen der Beschränkung des Widerspruchs auf die Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung
Für eine Klage des Insolvenzschuldners auf Feststellung, dass eine Insolvenzforderung nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis, da der Schuldner durch einen Widerspruch gegen die Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle hinreichend geschützt ist.