AG Tostedt, vom 18.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 19 IN 134/02
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen Verweigerung der Einsicht in Insolvenzakten
OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2004 - Aktenzeichen 2 W 113/03
DRsp Nr. 2004/949
Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen Verweigerung der Einsicht in Insolvenzakten
»Gegen die Verweigerung von Einsicht in die Insolvenzakten innerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens steht dem Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.«