Die Zwischenverfügung vom 10.10.2011 in Verbindung mit der Ergänzung vom 30.12.2011 wird aufgehoben.
I. Über das Vermögen der Beteiligten zu 2) wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19.03.2008 - 36y IN 4258/07 - das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beteiligte zu 3) und Beschwerdeführer zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Grundbuch von Moabit, ######, Erbbaugrundbuch, ist in der Ersten Abteilung zur ##### der Beteiligte zu 1) eingetragen. Voreingetragen war zur ##### die Beteiligte zu 2). Als Inhalt des Erbbaurechts ist vereinbart, dass die Veräußerung des Erbbaurechts der Zustimmung des Grundstückseigentümers bedarf (##### zum Bestandsverzeichnis). In der Zweiten Abteilung zur ##### ist seit 10.07.2008 der Insolvenzvermerk eingetragen.
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