Die sofortige Beschwerde der Verfügungsbeklagten gegen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 15. Oktober 2009 -
Die Verfügungsbeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Beschwerdewert: 907,13 Euro.
I. Der Verfügungskläger hatte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. H.-GmbH die Verfügungsbeklagte mit am 28. April 2008 eingegangener und mit einem Prozesskostenhilfegesuch verbundener Antragsschrift vom 24. April 2008 auf Herausgabe eines Fahrzeugs im Wege der einstweiligen Verfügung in Anspruch genommen.
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