Rechtsschutzinteresse für Insolvenzantrag während eines laufenden Antragsverfahrens
OLG Köln, Beschluss vom 22.05.2002 - Aktenzeichen 2 W 15/02
DRsp Nr. 2005/3578
Rechtsschutzinteresse für Insolvenzantrag während eines laufenden Antragsverfahrens
Ist bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, so fehlt es für einen weiteren Insolvenzantrag eines Gläubigers am Rechtsschutzinteresse, weil dieser nicht geeignet ist, seine Rechtsposition zu verbessern.