OLG Köln - Beschluss vom 22.05.2002
2 W 15/02
Normen:
InsO § 14 Abs. 1 § 35 ;
Fundstellen:
NZI 2003, 99
ZInsO 2002, 728

Rechtsschutzinteresse für Insolvenzantrag während eines laufenden Antragsverfahrens

OLG Köln, Beschluss vom 22.05.2002 - Aktenzeichen 2 W 15/02

DRsp Nr. 2005/3578

Rechtsschutzinteresse für Insolvenzantrag während eines laufenden Antragsverfahrens

Ist bereits das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, so fehlt es für einen weiteren Insolvenzantrag eines Gläubigers am Rechtsschutzinteresse, weil dieser nicht geeignet ist, seine Rechtsposition zu verbessern.

Normenkette:

InsO § 14 Abs. 1 § 35 ;
Fundstellen
NZI 2003, 99
ZInsO 2002, 728