I. Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz wird auf die Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (Leseabschrift Bl. 184 bis 192 Bd. I d. A.) Bezug genommen.
Zu ergänzen ist, dass die Schuldnerin am 01. Dezember 2003 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt hat.
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