OLG Dresden, vom 11.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 2119/05
LG Dresden, vom 27.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 5200/04
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
BGH, Urteil vom 13.03.2008 - Aktenzeichen IX ZR 14/07
DRsp Nr. 2008/9506
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
»Dem Kautionsversicherer steht bei Inanspruchnahme aus einer von ihm erteilten Bürgschaft in der Insolvenz des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht an einem ihm vor Insolvenzeröffnung sicherungshalber abgetretenen Festgeldguthaben auch dann zu, wenn er den gesicherten Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat.«