OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 04.02.2008
20 VA 5/06
Normen:
EGGVG § 23 ; InsO § 56 ;
Vorinstanzen:
AG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 6 AR 6/06

Rechtsweg für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potenzieller Insolvenzverwalter

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.02.2008 - Aktenzeichen 20 VA 5/06

DRsp Nr. 2008/15537

Rechtsweg für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potenzieller Insolvenzverwalter

»1. Für die Überprüfung von Entscheidungen im Vorauswahlverfahren potenzieller Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG eröffnet. 2. Einer Entscheidung im Vorauswahlverfahren, mit der die Aufnahme eines Antragstellers in die Vorauswahl abgelehnt wird, können nur konkret belegbare tatsächliche Umstände als (gerichtlich) überprüfbarer Maßstab zugrunde gelegt werden. Dies gilt auch, soweit auf ein "Fehlverhalten" des Antragstellers in einem früheren Insolvenzverfahren abgestellt wird.«

Normenkette:

EGGVG § 23 ; InsO § 56 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Antragsteller ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht. Seit dem Jahr 1993 ist er im Bereich der Konkurs- und Insolvenzverwaltung tätig und wurde in weit über 100 Verfahren als Sachverständiger, Sequester, Konkursverwalter und Insolvenzverwalter bei verschiedenen Amtsgerichten bestellt. Er ist als Dozent für Insolvenzrecht bei der A GmbH der Rechtsanwaltskammer ... tätig.