Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 22. Februar 2012 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 2.000,37 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Verwalter in dem am 23. Oktober 2007 über das Vermögen der F. GmbH (nachfolgend Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren.
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