1. Der Verhandlungstermin vom 26.11.2008 wird aufgehoben.
2. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.12.2008.
I.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten, dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der B.. Bank AG, Herausgabe eines Überweisungsbetrages von 20.000,00 EUR durch Rückzahlung aus der Masse.
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