Die Berufung des Beklagten gegen das am 24.6.2008 verkündete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Berufungsstreitwert wird auf 71.734,25 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
I.
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