ArbG Mönchengladbach - Urteil vom 03.05.2002
7 Ca 614/02
Normen:
InsO § 55 § 113 Abs. 1 Satz 3 ;
Fundstellen:
DZWIR 2002, 380

Schadensersatzanspruch aus vorzeitiger Beendigung von Alterteilzeitverträgen als Insolvenzforderung

ArbG Mönchengladbach, Urteil vom 03.05.2002 - Aktenzeichen 7 Ca 614/02

DRsp Nr. 2005/20786

Schadensersatzanspruch aus vorzeitiger Beendigung von Alterteilzeitverträgen als Insolvenzforderung

1. § 113 Abs. 1 Satz 3 InsO ist eine spezielle Regelung für die auf einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Insolvenz beruhenden Schadensersatzansprüche und bestimmt diese als Insolvenzforderungen.2. Das gilt auch für Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers, der sich nach Vereinbarung des "Blockmodells" in Altersteilzeit befindet, die gesamte Arbeitsphase durch vollständige Arbeitsleistung bereits abgeschlossen hat und dessen Altersteilzeitvertrag aufgrund Insolvenz des Arbeitgebers während der Freistellungsphase vorzeitig beendet wird; eine Einordnung als Masseschulden wäre nur dann möglich, wenn der Gesetzgeber in Abweichung zu § 113 Abs. 1 Satz 3 InsO eine Spezialregelung für Altersteilzeitverträge, bei denen es sich um Arbeitsverträge handelt, geschaffen hätte.

Normenkette:

InsO § 55 § 113 Abs. 1 Satz 3 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten noch über Vergütungsansprüche des Klägers für den Zeitraum Juni 2002 bis einschließlich Januar 2003.