I. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
II. Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.04.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg teilweise - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - geändert und neu gefasst:
a) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 579.291,24 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 23.06.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
b) Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 56 % dem Beklagten und zu 44 % dem Kläger auferlegt. Die Kosten der Berufung tragen der Beklagte zu 84 % und der Kläger zu 16 %.
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