Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
OLG Köln, Beschluss vom 08.10.2015 - Aktenzeichen 8 AR 67/15
DRsp Nr. 2015/18490
Streitwert einer Klage auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle
Der Streitwert einer Feststellungsklage nach § 182InsO bemisst sich unabhängig vom Bestehen eines Absonderungsrechts nach den späteren Vollstreckungsaussichten (Anscchluss an BGH, Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 260/14 und Abgrenzung zu OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2006 - 5 W 136/06).