1. Auf die Beschwerde des beklagten Insolvenzverwalters wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 08.12.2011 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert vor Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Insolvenzverwalter wird auf 53.960,75 €, danach auf 12.979,32 € festgesetzt.
2. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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