OLG Nürnberg - Urteil vom 30.01.2008
4 U 792/07
Normen:
InsO § 29 Abs. 1 ; InsO § 50 Abs. 1 ; InsO § 51 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DZWIR 2008, 481
OLGReport-Nürnberg 2008, 729
Vorinstanzen:
LG Amberg, vom 16.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 858/06

Tilgung eines Darlehens der Insolvenzschuldnerin aus dem an den Darlehensgeber sicherungsübereigneten Bestand der Handkasse

OLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2008 - Aktenzeichen 4 U 792/07

DRsp Nr. 2008/18051

Tilgung eines Darlehens der Insolvenzschuldnerin aus dem an den Darlehensgeber sicherungsübereigneten Bestand der Handkasse

»Tilgt die Schuldnerin nach Eintritt ihrer Zahlungsunfähigkeit mit Barmitteln aus der von ihr verwalteten Handkasse ein Darlehen, zu dessen Sicherheit sie dem Darlehensgeber bei Darlehensgewährung ihre "Kassenbestände" sicherungsübereignet hatte, stellt dies keine insolvenzneutrale Ablösung eines werthaltigen Absonderungsrechts dar. Die Darlehenstilgung ist in diesem Fall geeignet, die übrigen Insolvenzgläubiger zu benachteiligen.«

Normenkette:

InsO § 29 Abs. 1 ; InsO § 50 Abs. 1 ; InsO § 51 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Der Kläger begehrt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma ... im Wege der Insolvenzanfechtung von den Beklagten zu 1) und 2) Rückzahlungs- und Ersatzansprüche.

Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma ... (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin), eines Speditionsunternehmens. Alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Insolvenzschuldnerin war die Beklagte zu 1). Der Beklagte zu 2) ist der Ehemann der Beklagten zu 1) und war Prokurist der Insolvenzschuldnerin.