Mit seiner Klage (Finanzgericht Düsseldorf, Az: 7 K 2152/08 H) vom 16. Juni 2008 begehrte Herr B die Aufhebung eines Haftungsbescheides (Einspruchsentscheidung vom 13. Mai 2008) des Finanzamtes über X EUR. Während des Rechtsstreits wurde am 9. September 2008 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn B eröffnet und der jetzige Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt.
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