Übersicht: In das Verteilungsverzeichnis aufzunehmende Forderungen

Übersicht: In das Verteilungsverzeichnis aufzunehmende Forderungen

 

Ergebnis der Prüfung

Aufnahme in das Verzeichnis

Behandlung des auf die Forderung entfallenden Betrags bei der Verteilung

festgestellte (nach­rangige) Forderung

Aufnahme in das Verzeichnis

 

Auszahlung

 

(vorläufig) bestritte­ne, nicht titulierte Forderung

Aufnahme in das Verzeichnis, wenn Feststellungsklage erhoben (anhängig), § 189 Abs.  1 InsO

Zurückbehalten bis zur endgültigen Ent­scheidung über die erhobene Feststel­lungsklage (§  189 Abs.  2 InsO)

(vorläufig) bestritte­ne, titulierte Forde­rung

 

Aufnahme in das Verzeichnis

 

Zurückbehalten bis zur endgültigen Ent­scheidung, wenn der Bestreitende in­nerhalb der Frist des §  189 Abs.  1 InsO die Erhebung der Feststellungsklage nachweist (§  189 Abs.  2 InsO)

festgestellte Aus­fallforderung

 

Schlussvertei­lung: Aufnahme in das Verzeichnis, wenn fristgerecht der Ausfall nachge­wiesen oder auf das Absonderungsrecht verzichtet wird (§  190 Abs.  1 InsO)

Abschlagsvertei­lung: Aufnahme in das Verzeichnis mit dem mutmaßlichen Ausfall (§  190 Abs.  2 InsO)

Schlussvertei­lung: Auszahlung

Abschlagsvertei­lung: Zurückbehal­ten, bis Ausfall fest­steht oder auf das Absonderungsrecht verzichtet wurde

 

festgestellte be­dingte Forderung

 

Aufschiebende Be­dingung: