Übersicht: Verteilungsverfahren |
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Abschlagsverteilung |
Schlussverteilung |
Nachtragsverteilung |
Voraussetzung
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ausreichende Masse; Zustimmung des Gläubigerausschusses |
Zustimmung des Insolvenzgerichts
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Anordnung durch das Insolvenzgericht
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Berücksichtigung von Absonderungsberechtigten |
wenn Ausfall glaubhaft gemacht wird
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wenn Ausfall nachgewiesen oder auf das Absonderungsrecht verzichtet wird |
wenn bei der Schlussverteilung berücksichtigt wurde
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Niederlegung des Verteilungsverzeichnisses |
bis zum Schlusstermin
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keine Niederlegung
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Erhebung von Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis |
innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung
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nur im Schlusstermin
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nicht möglich; maßgebend ist das Schlussverzeichnis
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