Übersicht: Verteilungsverfahren

Übersicht: Verteilungsverfahren

 

 

Abschlags­verteilung

Schluss­verteilung

Nachtrags­verteilung

Voraussetzung

 

ausreichende Masse; Zustimmung des Gläubiger­ausschusses

Zustimmung des Insolvenzgerichts

 

Anordnung durch das Insolvenzgericht

 

Berücksichtigung von Absonderungs­berechtigten

wenn Ausfall glaubhaft gemacht wird

 

wenn Ausfall nachgewiesen oder auf das Absonderungsrecht verzichtet wird

wenn bei der Schlussverteilung berücksichtigt wurde

 

Niederlegung des Verteilungs­verzeichnisses

bis zum Ablauf der Frist des §  194 Abs.  1 InsO

bis zum Schlusstermin

 

keine Niederlegung

 

Erhebung von Einwendungen gegen das Verteilungs­verzeichnis

innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung

 

nur im Schlusstermin

 

nicht möglich; maßgebend ist das Schlussverzeichnis