Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten zu 3 wird das am 30. April 2009 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (
Der Beklagte zu 3 wird verurteilt, an den Kläger 25.332,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 23.500,00 EUR seit dem 27.04.2007 und aus weiteren 1.832,80 EUR seit dem 04.12.2008 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 3 dem Kläger in diesem Umfang aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zum Schadensersatz verpflichtet ist.
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