Umfang des Kundenschutzes gegen Insolvenzrisiken gem. § 651k BGB
LG Aachen, Urteil vom 08.04.1998 - Aktenzeichen 5 T 45/98
DRsp Nr. 2003/16612
Umfang des Kundenschutzes gegen Insolvenzrisiken gem. § 651k BGB
Der Kundenschutz gegen Insolvenzrisiken gem. § 651 k BGB beschränkt sich auf konkursbedingte Nachteile, erstreckt sich also nicht auf den Ausfall von Ansprüchen infolge eines nach dem Ende der Reise eingetretenen Veranstalter-Konkurses.