OLG Dresden - Beschluss vom 30.09.2003
11 W 1223/03
Normen:
ZPO § 240 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 127

Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch Insolvenz einer Partei

OLG Dresden, Beschluss vom 30.09.2003 - Aktenzeichen 11 W 1223/03

DRsp Nr. 2004/19590

Unterbrechung des selbständigen Beweisverfahrens durch Insolvenz einer Partei

Das selbständige Beweisverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Beteiligten gem. § 240 ZPO unterbrochen.

Normenkette:

ZPO § 240 ;
Fundstellen
BauR 2004, 127