OLG Celle - Urteil vom 15.07.2004
11 U 274/03
Normen:
BGB § 134 ; BGB § 138 ; BGB § 433 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2005, 413
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 31.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 113/98

Unternehmenskauf vom Insolvenzverwalter; Aufklärungspflichten

OLG Celle, Urteil vom 15.07.2004 - Aktenzeichen 11 U 274/03

DRsp Nr. 2005/9076

Unternehmenskauf vom Insolvenzverwalter; Aufklärungspflichten

»1. Die Behauptung des Erwerbers, die die Nichtigkeit des Kaufvertrages über eine Vielzahl von Spielhallen, die vom Konkursverwalter erworben werden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen erheblichen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stützen soll, ist regelmäßig nicht schlüssig, wenn sie dahin geht, die Spielhallen hätten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Ertragswert von Null gehabt, wo rüber der Konkursverwalter die Erwerberin nicht aufgeklärt habe. 2. Entschließt sich ein Erwerber zum Unternehmenskauf von einem Konkurs/Insolvenzverwalter, so hat er Kauf regelmäßig Gegenstände zum Inhalt, an deren Ertragskraft von vornherein erhebliche Zweifel bestehen. 3. Entschließt sich der Erwerber dennoch dazu, von einer positiven Einschätzung der Ertragskraft auszugehen, die in einem nennenswerten Kaufpreis ihren Ausdruck findet, so fällt diese Entscheidung regelmäßig allein in seinen Risikobereich, es sei denn, der veräußernde Konkurs/Insolvenzverwalter hätte etwa Bedenken eines branchenfremden Erwerbsinteressenten zerstreut.«

Normenkette:

BGB § 134 ; BGB § 138 ; BGB § 433 ;

Entscheidungsgründe:

I.