Gegenstand der Vorlage ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Restschuldbefreiung bei der Verbraucherinsolvenz nach der Insolvenzordnung (InsO).
I. 1. Auf Antrag der Schuldnerin wurde im Jahr 2002 ein Insolvenzverfahren eröffnet; ihr wurden die Verfahrenskosten gestundet. Im anschließenden Schlusstermin stellte kein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung. Eine an die Gläubiger zu verteilende Masse wurde nicht erwirtschaftet.
2. Das vorlegende Amtsgericht, das über die Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 291 Abs. 1 InsO zu befinden hat, hält diese Vorschrift sowie die gesamte Regelung der Restschuldbefreiung für verfassungswidrig. Es hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Bestimmungen über die Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) mit Art.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|