Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin - 14 O 553/10 - vom 02.02.2011 wird zurückgewiesen.
I. Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe. Er will den Beklagten als Insolvenzverwalter auf Feststellung in Anspruch nehmen, dass er als ehemaliger Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin durch im Einzelnen aufgeführte Zahlungen vorsätzlich unerlaubte Handlungen im Sinne von § 64 Abs. 2 GmbHG nicht begangen hat.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|