LG Limburg, vom 21.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 29/05
AG Wetzlar, vom 28.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 IK 69/04
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren; Erstattung der durch die Übertragung des Zustellungswesens entstandenen sächlichen Kosten
BGH, Beschluß vom 13.03.2008 - Aktenzeichen IX ZB 60/05
DRsp Nr. 2008/11160
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren; Erstattung der durch die Übertragung des Zustellungswesens entstandenen sächlichen Kosten
»a) Die Neuregelung der Mindestvergütung des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren hält sich im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage und ist nicht verfassungswidrig.b) Nach Inkrafttreten der Änderungsverordnung vom 4. Oktober 2004 können die sächlichen Kosten, die dem Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren infolge der Übertragung des Zustellungswesens durch das Insolvenzgericht entstanden sind, neben der allgemeinen Auslagenpauschale geltend gemacht werden (Anschluss an die entsprechende Rechtsprechung zum Insolvenzverwalter im Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 129/05, ZIP 2007, 440).«