LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.10.2004
2 Sa 29/04
Normen:
BGB § 615 ; InsO § 113 Abs. 1 § 125 Abs. 1 Nr. 2 § 209 Abs. 1 Nr. 2 § 209 Abs. 2 Nr. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 29.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 3441/03

Vergütungsansprüche als Masseforderung bei verspäteter Kündigung durch Insolvenzverwalter

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 29/04

DRsp Nr. 2005/219

Vergütungsansprüche als Masseforderung bei verspäteter Kündigung durch Insolvenzverwalter

1. Sobald Masseunzulänglichkeit droht oder eintritt, muss der Insolvenzverwalter ein Arbeitsverhältnis, das er für die Abwicklung des masseunzulänglichen Verfahrens nicht mehr benötigt, unverzüglich kündigen; dabei ist für die früheste Kündigungsmöglichkeit die objektive Lage entscheidend.2. Vergütungsansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis für die Zeit nach dem ersten Termin, zu dem der Verwalter nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit kündigen konnte (§ 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO), gelten als Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO; sie sind so zu behandeln, als wären sie nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit begründet worden.

Normenkette:

BGB § 615 ; InsO § 113 Abs. 1 § 125 Abs. 1 Nr. 2 § 209 Abs. 1 Nr. 2 § 209 Abs. 2 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung des Beklagten vom 21.03.2003 und über Vergütungsansprüche.