OLG Zweibrücken - Urteil vom 25.03.2004
4 U 97/02
Normen:
BGB § 362 ; BGB § 366 Abs. 1 ; InsO § 85 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2005, 26
Vorinstanzen:
LG Frankenthal (Pfalz) - 5 O 276/01 - 08.05.2002,

Verrechnungsbestimmung nach Leistung und Aufnahme des Rechtsstreits über Widerklage durch Insolvenzverwalter

OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.03.2004 - Aktenzeichen 4 U 97/02

DRsp Nr. 2004/16027

Verrechnungsbestimmung nach Leistung und Aufnahme des Rechtsstreits über Widerklage durch Insolvenzverwalter

»1. Erbringt der Schuldner eines Provisionsanspruchs eine Abschlagszahlung und behält er sich dabei vor, diese mit einer der nächsten Abrechnungen zu verrechnen, so liegt darin das vom Gläubiger durch Entgegennahme der Zahlung stillschweigend angenommene Angebot auf Abschluss eines Vertrages, mit dem der Schuldner ermächtigt wird, erst nach Leistung eine Verrechnungsbestimmung zu treffen. 2. Die Verfolgung einer Widerklage durch den Insolvenzverwalter betrifft einen Aktivprozess. Er ist in seiner Gesamtheit aufzunehmen.«

Normenkette:

BGB § 362 ; BGB § 366 Abs. 1 ; InsO § 85 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten um einen Provisionsanspruch des Klägers aus der Vermittlung von Verträgen über Telefontarife gegen die Firma T... D... GmbH, vormals Firma O... T... GmbH (fortan: Schuldnerin). Diese hat widerklagend verschiedene Zahlungsansprüche gegen den Kläger geltend gemacht.