Die Rechtssache wirft keine ungeklärten Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf und ist im Ergebnis richtig entschieden (§
Mit den gestellten Anträgen kann der Kläger sein Begehren, die ursprünglichen vertraglichen Beziehungen zwischen den Verpächtern und der Schuldnerin wiederherzustellen, nicht erreichen. Auch auf die analoge Anwendung des §
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