I. Die Klägerin nimmt den Beklagten als Drittschuldner einer gepfändeten Forderung in Anspruch.
Im Januar 2001 erwirkte die Klägerin gegen den Verein P. L. e.V. in (im folgenden: Schuldner) einen Vollstreckungsbescheid beim Arbeitsgericht Neunkirchen. Gegenstand des Vollstreckungsbescheids war eine Forderung der Klägerin über 97.411,60 DM nebst Zinsen und Kosten, welche sie gegen den Schuldner wegen der Vermietung von Räumen zum Betrieb einer Kindertagesstätte sowie der Belieferung mit Essen geltend machte.
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