Der Kläger ist Verwalter in dem am 1. Juni 2001 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der F. GmbH (fortan: Schuldnerin).
Die Schuldnerin hat zwei in den Jahren 1959 und 1961 geborene Geschäftsführer, die an der Gesellschaft zu je 1/2 Anteil beteiligt sind. Für diese schloß sie im Jahre 1993 bei der Beklagten je eine Lebensversicherung ab. Als Bezugsberechtigte im Erlebensfall waren die Geschäftsführer benannt; die Bezugsberechtigung war widerruflich. Am 15. Februar 1993 verpfändete die Gesellschaft die Lebensversicherungen an ihre Geschäftsführer. Die Verpfändung wurde der Beklagten angezeigt.
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