(Anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
I. Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem am 20. Juni 2001 vor dem Amtsgericht Köln eröffneten Insolvenzverfahren (74 IN 22/00) über das Vermögen der Firma S Malerwerkstätten GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Mit der Klage nimmt der Kläger die Beklagte im Wege der Insolvenzanfechtung auf Zahlung von 40.943,51 EURO (= 80.078,55 DM) in Anspruch.
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