OLG Köln - Beschluß vom 10.01.2003 (16 Wx 221/02)
I. Die Beteiligten zu 1. und 2. bilden die im Rubrum bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft, die durch die Beteiligte zu 3. verwaltet wird. Nach § 5 Ziff. 7 der Teilungserklärung 20.04.1998 ist jeder [...]