Haftung einer GmbH für Verbindlichkeiten einer anderen GmbH; Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH
OLG München, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 9 U 5170/02
DRsp Nr. 2004/19841
Haftung einer GmbH für Verbindlichkeiten einer anderen GmbH; Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH
»1. Haftung einer GmbH nach § 25HGB für Verbindlichkeiten einer anderen GmbH.2. Berücksichtigung des in einem Strafurteil festgestellten Sachverhalts bei Nichtbestreiten im Zivilprozess.3. Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer insolventen GmbH für Neugeschäfte der GmbH nach §§ 823 Abs. 2BGB, 263StGB, 84GmbHG; § 826BGB; § 823 Abs. 1BGB; c.i.c.4. Kein Mitverschulden des betrügerisch Geschädigten durch Lieferung ohne Zahlungssicherung bei langjähriger reibungsloser Geschäftsbeziehung.«