Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel
OLG Köln, Urteil vom 10.11.2003 - Aktenzeichen 2 U 168/03
DRsp Nr. 2005/5531
Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel
1. Die von der Rechtsprechung im Zusammenhang mir der Verwendung von sog. Konzernverrechnungsklauseln aufgestellten Grundsätze (vgl. BGH NJW 2004, 3185) gelten auch bei einer Auftragserteilung durch die öffentliche Hand. Deshalb ist eine Klausel, wonach ein Auftragnehmer gegenüber einem Auftraggeber der öffentlichen Hand unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit darin einwilligt, dass der Auftraggeber mit Forderungen anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts aufrechnen kann, in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 2InsO nicht insolvenzfest.2. Unabhängig davon hält eine derartige Verrechnungsklausel auch einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz nicht stand. Sie verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 des AGB-Gesetzes (entspricht § 307 Abs. 2 Nr. 1BGB).