Die Beschlüsse der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 17. 09.2003 und vom 18.09.2003 - 114-23/03 - werden aufgehoben.
Rechtsanwalt Dr. T., E. Straße 375, xxxxx P., als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Fa. Fa. L. & C. T. GmbH, P. ist am Verfahren zu beteiligen.
Die weitergehende Beschwerde des Verfahrensbeteiligten vom 10. Oktober 2003 gegen den Beschluss des Landgerichts vom 18.09.2003 wird verworfen.
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