OLG Bamberg - Urteil vom 12.11.2012
4 U 168/12
Normen:
ZPO § 930 Abs. 1 S. 3; InsO § 92;
Fundstellen:
NZI 2012, 7
WM 2013, 649
Vorinstanzen:
LG Würzburg, vom 17.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 94 O 1170/12

Vorausetzungen der Anordnung eines dinglichen Arrestes gegen einen Kapitalanlagebetrüger; Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung des Arrests sowie dessen Vollziehung

OLG Bamberg, Urteil vom 12.11.2012 - Aktenzeichen 4 U 168/12

DRsp Nr. 2012/23062

Vorausetzungen der Anordnung eines dinglichen Arrestes gegen einen Kapitalanlagebetrüger; Zulässiges Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Anordnung des Arrests sowie dessen Vollziehung

1. Ein Urteil, mit dem die kombinierten Anträge auf Anordnung des dinglichen Arrests sowie auf Arrestvollziehung durch Forderungspfändung (§ 930 Abs. 1 S. 3 ZPO) abgewiesen werden, kann mit der Berufung nur in Bezug auf die Ablehnung des Arrestbegehrens angefochten werden.