1. Auf den Antrag der Antragstellerin vom 29.02.2008 wird der Bescheid des Antragsgegners vom 6. Februar 2008 in der Fassung der Zuschriften an den Senat vom 6. März 2008 und 19. Mai 2008 abgeändert:
Der zuständige Richter des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kiel wird verpflichtet, der Antragstellerin Einsicht in die Insolvenzakte des Insolvenzverfahrens 25 IN 246/06 zu gewähren.
Die Entscheidung über die Art der Akteneinsicht wird dem zuständigen Richter des Insolvenzgerichts übertragen.
2. Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers werden der Landeskasse auferlegt.
3. Der Geschäftswert wird auf 277,70 Euro festgesetzt.
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