Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
KG, Beschluss vom 30.10.2003 - Aktenzeichen 2 W 256/02
DRsp Nr. 2005/3546
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter
Insolvenzgläubigern als den am Ausgang des Verfahrens wirtschaftlich Beteiligten ist die Aufbringung der Prozesskosten zumutbar, wenn bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse der Parteien berücksichtigender Betrachtung bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung der Nutzen deutlich größer sein wird, als das Kostenrisiko.