KG - Beschluss vom 30.10.2003
2 W 256/02
Normen:
ZPO § 116 Nr. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZInsO 2004, 90

Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

KG, Beschluss vom 30.10.2003 - Aktenzeichen 2 W 256/02

DRsp Nr. 2005/3546

Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

Insolvenzgläubigern als den am Ausgang des Verfahrens wirtschaftlich Beteiligten ist die Aufbringung der Prozesskosten zumutbar, wenn bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse der Parteien berücksichtigender Betrachtung bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung der Nutzen deutlich größer sein wird, als das Kostenrisiko.

Normenkette:

ZPO § 116 Nr. 1 ; InsO § 55 Abs. 1 ;
Fundstellen
ZInsO 2004, 90