Auf die Rechtsbeschwerde der Treuhänderin wird der Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 3. Juni 2009 aufgehoben. Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 8. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
Der Schuldner trägt die Kosten beider Rechtsmittelverfahren.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|