OLG Brandenburg - Beschluss vom 18.01.2012
5 Wx 114/11
Normen:
GBO § 29; InsO § 80;
Fundstellen:
NotBZ 2012, 384
Vorinstanzen:
AG Fürstenwalde, vom 01.11.2011

Voraussetzungen der Umschreibung eines insolvenzbehafteten Grundstücks im Grundbuch

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2012 - Aktenzeichen 5 Wx 114/11

DRsp Nr. 2012/7183

Voraussetzungen der Umschreibung eines insolvenzbehafteten Grundstücks im Grundbuch

Ist über das Vermögen des Grundstückseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nur dann erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter in der Form des § 29GBO zustimmt. Das gilt auch dann, wenn ein Insolvenzvermerk im Grundbuch nicht eingetragen oder die Löschung beantragt ist.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde - Grundbuchamt - vom 01.11.2011 - K... Blatt 297 - 7 wird zurückgewiesen.

Der Gegenstand für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 29; InsO § 80;

Gründe:

I. Die Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch von K... Blatt 297, Flur 1, Flurstück 361 als Eigentümerin eingetragen. Mit Grundstückskaufvertrag vom 14.5.2009 (UR Nr. 48/2009 der Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin) wurde das vorbezeichnete Grundstück an die Beteiligte zu 2., die Beschwerdeführerin verkauft. Unter Bezugnahme auf diesen Vertrag beantragte die Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin am 20.07.2009 die Eigentumsumschreibung auf diese.