Die weitere Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Aachen vom 1. März 2016 -
I.
Das AG Düren bewilligte Frau O. am 05.08.2014 Beratungshilfe "wegen Insolvenzanmeldung". In der Folge wurde die Antragstellerin für sie tätig und führte Schriftwechsel mit den Gläubigern. Am 05.10.2015 beantragte sie, für die Vertretung von Frau O. in einem Schuldenbereinigungsverfahren vor Insolvenzanmeldung Kosten in Höhe von insgesamt 666,40 € festzusetzen, und zwar eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2506 VV zu § 2 Abs. 2 RVG in Höhe von 540 € zuzüglich Pauschale und Umsatzsteuer. Aus der zur Akte gereichten Gläubigerübersicht ergibt sich, dass den Gläubigern keine Zahlungen angeboten wurden.
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