Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 16.09.2009 gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.09.2009 - 7 O 439/09 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
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