OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.01.2003
10 U 122/02
Normen:
BGB § 610 (a.F.) § 321 ; ZPO § 256 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BKR 2003, 870
ZIP 2003, 1084

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter Kreditkündigung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.01.2003 - Aktenzeichen 10 U 122/02

DRsp Nr. 2005/13718

Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter Kreditkündigung

Macht der Kunde einer Bank Schadensersatz mit der Behauptung geltend, diese habe ihn durch eine unberechtigte Kündigung der Kredite in die Insolvenz getrieben, so ist ein Schadensersatz nur dann dargelegt, wenn auszuschließen ist, dass es auch ohne die Kündigung auf Grund anderer objektiver Gründe zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gekommen wäre. Dabei hat der Anspruchsteller auch substantiiert darzulegen, dass und inwieweit die behauptete pflichtwidrige Kündigung ursächlich für den Eintritt der Insolvenz gewesen ist.

Normenkette:

BGB § 610 (a.F.) § 321 ; ZPO § 256 Abs. 1 ;
Fundstellen
BKR 2003, 870
ZIP 2003, 1084