I.
Die Beteiligten zu 1) bis 8) bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft K-Straße in L, die von der Beteiligten zu 9) verwaltet wird.
Über das Vermögen des Beteiligten zu 1) wurde am 8. März 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt B zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit Schreiben vom 26. November 2001 lud die Beteiligte zu 9) den Beteiligten zu 1) - nicht aber den Insolvenzverwalter - zur Wohnungseigentümerversammlung am 12. Dezember 2001. Dieser Termin wurde mit Schreiben vom 6. Dezember 2001 auf den 13. Dezember 2001 verlegt. Unter Tagesordnungspunkt (TOP) 3 und 4 genehmigte die Versammlung mehrheitlich gegen die Stimme des Beteiligten zu 1) die Wohngeldabrechnung für das Jahr 2000 und erteilte der Beteiligten zu 9) unter TOP 5 die Entlastung.
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