OLG Rostock - Urteil vom 19.09.2008
5 U 96/08
Normen:
InsO § 50 Abs. 1 ; InsO § 130 ; InsO § 131 ; InsO § 133 Abs. 1 ; InsO § 140 ;
Fundstellen:
NZI 2008, 686
OLGReport-Rostock 2009, 29
Vorinstanzen:
LG Schwerin, vom 18.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 142/07

Zu den Voraussetzungen eines anfechtungsfesten Absonderungsrechts aus einem Pfandrecht

OLG Rostock, Urteil vom 19.09.2008 - Aktenzeichen 5 U 96/08

DRsp Nr. 2008/19557

Zu den Voraussetzungen eines anfechtungsfesten Absonderungsrechts aus einem Pfandrecht

Außerhalb des von § 131 InsO geschützten 3-Monats-Zeitraums kann der Gläubiger ein Pfandrecht an einem Dispositionskredit nur erwerben, wenn der dem Schuldner gewährte Dispositionskredit in dieser Zeit nicht ausgeschöpft ist und der Schuldner den Kredit durch eine ihm zuzurechnende Verfügung in Anspruch nimm..

Normenkette:

InsO § 50 Abs. 1 ; InsO § 130 ; InsO § 131 ; InsO § 133 Abs. 1 ; InsO § 140 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger verlangt im Wege der Insolvenzanfechtung Rückgewähr verschiedener auf Steuerforderungen des beklagten Landes geleisteter Beträge.