LG Lüneburg, vom 11.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 141/02
Zulässigkeit der Abtretung von Rückerstattungsansprüchen aus einem Darlehen
OLG Celle, Urteil vom 10.09.2003 - Aktenzeichen 3 U 137/03
DRsp Nr. 2006/7619
Zulässigkeit der Abtretung von Rückerstattungsansprüchen aus einem Darlehen
»1. Das BDSG steht als gesetzliches Verbot (§ 134BGB ) einer Abtretung von Rückerstattungsansprüchen aus einem Darlehen nicht entgegen, weil die Folgen eines Verstoßes in §§ 43 , 44 BDSG selbst geregelt sind. 2. Mit der Weitergabe der notwendigen, für die Antretung erforderlichen Daten handelt der Zedent in berechtigtem Interesse gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1BDSG . «