OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.01.2003
21 U 7/02
Normen:
InsO § 94 ; InsO § 96 Abs. 1 ; AGBG § 3 ; AGBG § 9 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2003, 369
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/a.M. - 2/22 O 337/01 - 17.01.2002,

Zulässigkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr - Insolvenzrechtliche Beständigkeit einer Konzernverrechnungsklausel

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 21 U 7/02

DRsp Nr. 2003/5947

Zulässigkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr - Insolvenzrechtliche Beständigkeit einer Konzernverrechnungsklausel

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Konzernverrechnungsklausel ist jedenfalls im kaufmännischen Verkehr weder überraschend (§ 3 AGBG) noch benachteiligt sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen, wenn das einzige in Bezug genommene Unternehmen in die Vertragsbeziehungen der Parteien mit eingebunden ist (§ 9 AGBG). 2. Die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung auf der Grundlage der in einer sogenannten Konzernverrechnungsklausel vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten Aufrechnungsermächtigung ist nicht in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 Nrn. 2, 3 InsO unwirksam. Aufgrund der Neuregelung in § 94 Abs. 2 InsO sind Konzernverrechnungsklauseln insolvenzrechtlich beständig.

Normenkette:

InsO § 94 ; InsO § 96 Abs. 1 ; AGBG § 3 ; AGBG § 9 ;

Tatbestand: