Zulässigkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr - Insolvenzrechtliche Beständigkeit einer Konzernverrechnungsklausel
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.01.2003 - Aktenzeichen 21 U 7/02
DRsp Nr. 2003/5947
Zulässigkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr - Insolvenzrechtliche Beständigkeit einer Konzernverrechnungsklausel
1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Konzernverrechnungsklausel ist jedenfalls im kaufmännischen Verkehr weder überraschend (§ 3AGBG) noch benachteiligt sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen, wenn das einzige in Bezug genommene Unternehmen in die Vertragsbeziehungen der Parteien mit eingebunden ist (§ 9AGBG).2. Die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärte Aufrechnung auf der Grundlage der in einer sogenannten Konzernverrechnungsklausel vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten Aufrechnungsermächtigung ist nicht in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 Nrn. 2, 3 InsO unwirksam. Aufgrund der Neuregelung in § 94 Abs. 2InsO sind Konzernverrechnungsklauseln insolvenzrechtlich beständig.