Der Kläger ist Verwalter in dem am 4.8.2003 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der R... Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden Insolvenzschuldnerin), deren geschäftsführender Gesellschafter der Beklagte zu 1. war. Zugleich ist der Beklagte zu 1. Geschäftsführer und zu 1/3 Gesellschafter der Zweitbeklagten. Mit seiner Klage begehrt der Kläger von dem Beklagten zu 1. aus § 64 Abs. 2 GmbHG Erstattung der im Jahre 2001 von der späteren Insolvenzschuldnerin zugunsten der Zweitbeklagten geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt 74.000,- DM (37.835,60 EURO), weil durch die Zahlungen die Haftungsmasse der Insolvenzschuldnerin zum Nachteil der übrigen Gläubiger geschmälert worden sei. Die Beklagte zu 2. hält der Kläger als Anfechtungsschuldnerin für verpflichtet, die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzugewähren.
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